Es ist bekannt, dass Reiseveranstalter pünktlich zum Ferienbeginn ihre Preise erhöhen. Das bedeutet höhere Reisekosten für Familien mit Schulkindern, die nur während der Ferien verreisen können. Deshalb nehmen viele Eltern ihren Nachwuchs zu Beginn oder Ende der Ferien für ein paar Tage aus der Schule.
Befreiung vom Unterricht
Wer ein Schulkind vom Unterricht befreien lassen möchte, muss dies beantragen. Über eine Befreiung bis zu drei Tagen können in der Regel die Klassenlehrer entscheiden, bei mehr als drei Tagen muss die Schulleitung zustimmen. Wird die Freistellung nicht genehmigt und die Kinder fehlen dennoch, handelt es sich um eine “Nichtwahrnehmung des Unterrichts”, die sanktioniert werden kann.
Sanktionen
Wird die Entscheidung der Schule missachtet, kann das Ordnungsamt gegen die Eltern ein Strafgeld verhängen. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Ordnungsgeldes zwischen 500 und 2500 Euro. Dazu kommt es jedoch selten. Meist wird zunächst eine Verwarnung durch die Schulleitung ausgesprochen.
Tipp: Damit ihr Kind nicht allzu viel vom Unterricht verpasst, sollten Sie möglichst auf (lange) Fehlzeiten verzichten. Mit Frühbucherrabatten können in in der Regel günstige Angebote erstehen.
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